In allen deutschen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern werden Amtsanwältinnen und Amtsanwälte (m/w/d) in der Strafrechtspflege eingesetzt. Nach den in den Bundesländern übereinstimmenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erwirbt die Befähigung zum Amtsanwaltsdienst, wer eine Einführungszeit von 15 Monaten ableistet und die Prüfung für den Amtsanwaltsdienst besteht. Zur Einführungszeit kann eine Beamtin oder ein Beamter zugelassen werden, die oder der die Rechtspflegerprüfung abgelegt hat und nach ihrer oder seiner Persönlichkeit und den bisherigen Leistungen für den Amtsanwaltsdienst besonders geeignet erscheint (zu den weiteren Voraussetzungen vgl. § 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen – APOAA).

Bewerbung

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an die zuständige Generalstaatsanwältin / den zuständigen Generalstaatsanwalt zu richten, in deren / dessen Bezirk die Einstellung gewünscht wird. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Detaillierte Auskünfte zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Auswahlverfahrens erteilen gerne:

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Düsseldorf
mit den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal:
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Sternwartstraße 31
40233 Düsseldorf
www.gsta-duesseldorf.nrw.de

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Hamm
mit den Staatsanwaltschaften Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen:
Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.gsta-hamm.nrw.de

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Köln
mit den Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
www.gsta-koeln.nrw.de

Einführungszeit

Die Einführungszeit der Amtsanwaltsanwärter/-innen aus allen Bundesländern beginnt am 02. Januar eines Ausbildungsjahres einheitlich mit einem viermonatigen fachwissenschaftlichen Studium I an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel. Hieran schließt sich eine neunmonatige fachpraktische Ausbildung in den Geschäften des Amtsanwaltsdienstes bei einer Staatsanwaltschaft in den Heimatbundesländern der Amtsanwaltsanwärter/-innen an. Danach kehren die Beamtinnen und Beamten noch einmal für das zweimonatige fachwissenschaftliche Studium II an die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zurück.    

Das fachwissenschaftliche Studium soll den Amtsanwaltsanwärterinnen und -anwärtern die erforderlichen juristischen Kenntnisse für den Amtsanwaltsdienst vermitteln, zugleich aber auch ihr soziales, wirtschaftliches und rechtspolitisches Verständnis und ihren allgemeinen Bildungsstand fördern. Die Leitung des Studiums obliegt dem Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Die eingesetzten Lehrkräfte verfügen alle über fundierte Erfahrungen im Bereich der Strafrechtspflege und in der Erwachsenenbildung. Die Studieninhalte richten sich nach einem Lehrplan, der zwischen den an der Ausbildung beteiligten Landesjustizverwaltungen abgestimmt ist. Dieser Lehrplan sieht im Studium I die Erteilung von 183 Unterrichtsstunden im materiellen Strafrecht, 84 Unterrichtsstunden im Straßenverkehrsrecht und 123 Unterrichtsstunden im Strafprozessrecht vor. Außerdem fertigen die Amtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter in diesem Ausbildungsabschnitt fünf Klausuren an. Im Studium II werden -vor allem zur Wiederholung und Vertiefung- noch einmal 70 Unterrichtsstunden im materiellen Strafrecht, 40 Unterrichtsstunden im Straßenverkehrsrecht und ebenfalls 40 Unterrichtsstunden im Strafprozessrecht erteilt. In diesem Studienabschnitt müssen die Amtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter dann drei Klausuren schreiben.

Die Amtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter erhalten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen eine umfassende und konzentrierte fachtheoretische Ausbildung, die aber auch stets den Praxisbezug im Blick behält.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird am Ende des Studiums II abgenommen und besteht aus vier Klausuren. Sofern davon mindestens zwei mit "ausreichend" oder besser benotet werden, folgt einige Wochen später die mündliche Prüfung.