Ausbildungsziel

Die Rechtspflegerausbildung soll zur Berufsfähigkeit und zur Berufsfertigkeit führen. Sie soll Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger heranbilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, selbstständig auf den ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgabengebieten der Rechtspflege mit sozialem und wirtschaftlichem Verständnis Lebenssachverhalte zu erfassen, zu klären und zu ordnen, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, sachgerechte Entscheidungen zu treffen und sie verständlich zu begründen. Auch in die Aufgaben der Justizverwaltung soll die Ausbildung einführen (§ 2 Abs. 1 RpflAO NRW).

Ausbildungsgrundsätze

Die Rechtspflegerausbildung vermittelt zur Erreichung des vorgenannten Ziels neben der beruflichen Grundbildung in dem jeweils erforderlichen Umfang wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden sowie berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten, auch soweit sie für den Umgang mit moderner, das Rechtspflegeraufgabenfeld berührender Informationstechnologie benötigt werden. Die Fähigkeit zum problemorientierten und methodischen Denken und Handeln ist ebenso zu fördern wie die allgemeinen beruflichen Fähigkeiten, insbesondere zur Kommunikation und Zusammenarbeit, zur kritischen Überprüfung des eigenen Verhaltens sowie zum selbstständigen und wirtschaftlichen Handeln (vgl. § 2 Abs. 2 RpflAO NRW).


Die Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter werden so ausgebildet, dass sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates verpflichtet fühlen und ihren künftigen Beruf als Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern sowie für das allgemeine Wohl auffassen. In der Ausbildung wird darauf hingewirkt, dass diese Einstellung sich auch in der Arbeitsweise, insbesondere im Umgang mit dem rechtsuchenden Publikum, niederschlägt. In der Ausbildung sind Bedeutung und Auswirkungen des Europarechts zu berücksichtigen. Die Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter sollen europaspezifische Kenntnisse erwerben (§ 2 Abs. 3 RpflAO NRW).

Studienverlauf und Studieninhalt

Innerhalb des dreijährigen Vorbereitungsdienstes nimmt das Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 24 Monate ein, die fachpraktischen Studienzeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften beanspruchen 12 Monate. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1. August bis 31. Dezember (5 Monate): Fachwissenschaftliches Studium I (Teil 1)

Lehrveranstaltungen im Zivilrecht, Zivilprozessrecht und im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Nachlassrecht und Kostenrecht

1. Januar bis 28./29 Februar (2 Monate): Fachpraktische Ausbildung I

beim Amtsgericht: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Angelegenheiten der Rechtsantragstelle und der Beratungshilfe sowie Nachlasssachen;

1. März bis 31. Juli (5 Monate): Fachwissenschaftliches Studium I (Teil 2)

Lehrveranstaltungen im Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht und im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Familien- und Grundbuchrecht sowie Kostenrecht

1. August bis 28./29 Februar (7 Monate): Fachwissenschaftliches Studium II

Lehrveranstaltungen im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Grundbuch- und Handels- und Registerrecht sowie Straf- und Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht, Internationales Privatrecht

1. März bis 31. Dezember (10 Monate): Fachpraktische Ausbildung II

beim Amtsgericht (9 Monate): Familien- und Betreuungssachen, Registersachen, Grundbuchsachen, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie Insolvenzsachen und bei der Staatsanwaltschaft (1 Monat)

1. Januar bis 31. Juli (7 Monate): Fachwissenschaftliches Studium III


Lehrveranstaltungen in Kommunikation, im Öffentlichen Recht, Wirtschafts- und Bilanzkunde sowie wiederholende und vertiefende Lehrveranstaltungen im Zivil-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht sowie im Nachlass-, Kosten-, Familien-, Grundbuch-, Handels- und Registerrecht sowie im Straf- und Strafprozess-, Strafvollstreckungsrecht und Internationalen Privatrecht


Das Studium erfolgt in Studiengruppen in der Regel mit 20 bis 25 Studierenden. Es lehren die Professoren, Dozentinnen und Dozenten der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Diese vermitteln

Gründliche Kenntnisse

  • im Bürgerlichen Recht,
  • auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht,
  • im Zivilprozessrecht und im Recht der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie im Insolvenzrecht,
  • im Strafprozessrecht und im Strafvollstreckungsrecht und
  • im Kostenrecht, insbesondere in den Verfahren der Kostenfestsetzung;

Kenntnisse der Grundzüge

  • des Staats-, Verfassungs- und Europarechts,
  • des Gerichtsverfassungsrechts,
  • des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Rechts der Wertpapiere,
  • des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des öffentlichen Dienstrechts,
  • des Strafrechts,
  • des Arbeitsrechts,
  • des Internationalen Privatrechts und
  • der Wirtschafts- und Bilanzkunde.

Prüfung und Berufsaussichten

Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab, die vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen abzulegen ist. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad "Diplom-Rechtspflegerin (FH)" oder "Diplom-Rechtspfleger (FH)". Mit bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.


Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht; die Chance auf eine Übernahme ist jedoch sehr hoch.