"Ins Gefängnis? – Freiwillig?"

Dass jemand freiwillig ins Gefängnis gehen mag – und dann auch noch in der Hoffnung, dort eine Stelle "auf Lebenszeit" zu erlangen – mutet nur auf den ersten Blick seltsam an. Denn es ist durchaus ein erstrebenswertes berufliches Ziel, an der Durchführung des modernen Justizvollzugs mitzuwirken.

Der heutige Justizvollzug dient vornehmlich der Wiedereingliederung der Straftäterinnen und Straftäter, die fähig werden sollen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. An der Verwirklichung dieses Vollzugsziels arbeiten zahlreiche Bedienstete mit:

Neben der zahlenmäßig größten Gruppe – den Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes – finden sich in den Justizvollzugsanstalten Handwerker, Psychologen, Soziologen, Pädagogen, Seelsorger, Sozialarbeiter, Ärzte, Krankenpfleger, Juristen und Verwaltungsfachleute. Die Bediensteten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes leiten bei den Justizvollzugsanstalten – im Wesentlichen selbstständig und eigenverantwortlich – die Verwaltungsdienststellen. Sie verstehen sich als Bindeglied innerhalb des Systems der beteiligten Berufsgruppen und als Rückgrat der Verwaltung.

Sie sind unmittelbare Führungskräfte und Vorgesetzte der den Verwaltungsabteilungen zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Als Vollzugsabteilungsleiterinnen bzw. Vollzugsabteilungsleiter nehmen sie selbstständig vollzugliche Aufgaben wahr und tragen die Verantwortung zum Beispiel für die Gewährung von Urlaub des Gefangenen aus der Haft.

Der Beruf erfordert Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit. Ideal ist eine hohe Veränderungsbereitschaft innerhalb der vielfältigen Aufgabenfelder und zwischen verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

Ausbildung

Ausbildungsziel

Die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes soll zur Berufsfähigkeit und zur Berufsfertigkeit führen. Sie soll vielseitig verwendungsfähige Beamtinnen und Beamte heranbilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, selbstständig, mit sozialem und wirtschaftlichem Verständnis sowie mit organisatorischem und planerischem Geschick Aufgaben in der Vollzugsverwaltung, der Gefangenenbehandlung und sonstigen Bereichen zu erfüllen, die erforderlichen Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen sachgerecht zu treffen und verständlich zu begründen (§ 2 Abs. 1 VO ü. d. Ausbildung u. Prüfung gVVD NRW).

Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes ist außerordentlich vielfältig. Er berührt alle Bereiche einer Justizvollzugsanstalt.

Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes / Leiterin bzw. Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes

Die Leiterin bzw. der Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zuständig und trifft die hierfür erforderlichen Maßnahmen in enger Absprache mit dem Anstaltsleiter. Sie bzw. er hat die Organisation der sicheren Unterbringung der Gefangenen zu überwachen, an Entscheidungen über Vollzugslockerungen (z.B. Hafturlaub, Ausgang) mitzuwirken und Disziplinarentscheidungen gegen Gefangene vorzubereiten.

Vollzugsabteilungsleiterin bzw. Vollzugsabteilungsleiter

Die Vollzugsabteilungsleiterin bzw. der Vollzugsabteilungsleiter trifft eigenverantwortlich die für die Vollzugsgestaltung in der Vollzugsabteilung erforderlichen und die Behandlung der Gefangenen betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht im allgemeinen oder im Einzelfall der Anstaltsleitung vorbehalten worden sind.

Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung / Leiterin bzw. Leiter der Arbeitsverwaltung

Die Leiterin bzw. der Leiter der Arbeitsverwaltung ist verantwortlich für alle mit dem Arbeitseinsatz der Gefangenen verbundenen Maßnahmen. Sie bzw. er überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte der Arbeits- und Ausbildungsbetriebe (z.B. Schreiner, Schlosserei, Druckerei, Bäckerei) und stellt deren Wirtschaftlichkeit sicher.

Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Haushaltsabteilung / Leiterin bzw. Leiter der Haushaltsabteilung

Der Leiterin bzw. dem Leiter der Haushaltsabteilung obliegen alle Aufgaben, die im weitesten Sinne mit der wirtschaftlichen Versorgung der Gefangenen und der Anstalt in Verbindung zu bringen sind. Hierzu zählen insbesondere die Haushaltssachbearbeitung in Form von Haushaltsaufstellung und -vollzug.

Leiterin bzw. Leiter der Bauverwaltung

Die Leiterin bzw. der Leiter der Bauverwaltung ist an der Planung und Ausführung aller Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie deren Bauunterhaltung beteiligt, wobei ihr bzw. ihm eine koordinierende und informierende Mitwirkung zwischen den beteiligten Bau- und Justizdienststellen zukommt.

Verwaltungsleiterin bzw. Verwaltungsleiter

Die Verwaltungsleiterin bzw. der Verwaltungsleiter ist für die Organisation der gesamten Verwaltung und den reibungslosen Geschäftsablauf in der Anstalt verantwortlich. Sie bzw. er sorgt für die ordnungsgemäße Erledigung der Verwaltungsaufgaben in allen Dienststellen und unterstützt die Behördenleitung in Fragen der Organisationsentwicklung.

Ausbildung

Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht aus einem Studium von 18 Monaten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein Westfalen in Bad Münstereifel und fachpraktischen Studienzeiten von ebenfalls 18 Monaten in Justizvollzugsanstalten. Er gliedert sich wie folgt:

1. August bis 31. August (1 Monat): Praktische Einführung

in einer Justizvollzugsanstalt

1. September bis 30. April (8 Monate): Fachwissenschaftliches Studium I

Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstreckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z.B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie

1. Mai bis 31. Dezember (8 Monate): Fachpraktische Ausbildung I

in einer Justizvollzugsanstalt

1. Januar bis 31. Juli (7 Monate): Fachwissenschaftliches Studium II

vertiefende Lehrveranstaltungen u. a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z.B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung), im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie

1. August bis 30. April (9 Monate): Fachpraktische Ausbildung II

in einer Justizvollzugsanstalt

1. Mai bis 31. Juli (3 Monate): Fachwissenschaftliches Studium III

Wiederholung und Vertiefung aller Fächer; Anfertigung der Prüfungsklausuren in der zweiten Julihälfte (mündliche Prüfung im Oktober)

Bezüge

Von Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge für ein Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 9 gezahlt. Sie betragen zurzeit 1.185,68 EUR brutto und vermögenswirksamen Leistungen, ggf. Familienzuschlägen und während der fachpraktischen Ausbildung in einer Justizvollzugsanstalt zzgl. einer Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, § 51 LBesG NRW (Stand: 01.01.2017, vgl. www.lbv.nrw.de ).

Bewerbung

Die Einstellung von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern erfolgt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres. Zugelassen werden kann, wer

  • das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten erfüllt und
  • nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist.

Einstellungsbehörden sind die Justizministerien der jeweiligen Bundesländer. Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörden zu richten, in Nordrhein-Westfalen allerdings an die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen:

Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen
Am Schmalenhof 4
42369 Wuppertal
Tel.: 0202 9457-0
E-Mail: poststelle@jvs.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
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