Athen 2010 In der Universität mit dem Direktor der juristischen Fakultät, Herrn Theodorus Fortsakis

Studienreise Athen 2010

 

Mit 15 Studierenden und einem Dozenten begaben wir uns auf eine fünftägige juristische und kulturelle Studienreise nach Athen.

 

Insgesamt wurde ein überwiegend juristisches Programm zusammengestellt, das die Möglichkeit bot, sich sowohl über die deutschen Institutionen im Ausland - wie die deutsche Botschaft in Athen- zu informieren, als auch über griechische Einrichtungen und das Rechtssystem der Griechen mehr zu erfahren. Unter anderem wurden der Gerichtskomplex in Athen, eine Rechtsanwaltskanzlei, das Parlament, die deutsch griechische Industrie- und Handelskammer  und die juristische Fakultät der Universität von Athen besucht.

 

Hierbei stellten wir fest, dass es viele Gemeinsamkeiten zwischen dem deutschen und dem griechischen Rechtssystem gab und gibt, was unter anderem auf historischen Gründen beruht. Der erste König des 1830 neu gegründeten Staates Griechenland war Prinz Otto von Bayern, der Sohn von Ludwig I. von Bayern (auf diesem Umstand beruht wohl auch die Schreibweise mit „y“; denn vorher soll Bayern mit „i“ geschrieben worden sein - so zumindest nach Herrn Peter Gauweiler, Vorsitzender des Unterausschusses "Auswärtige Kultur und Bildungspolitik"; dazu später mehr). Es gibt auch in Griechenland grundsätzlich einen drei-stufigen Instanzenzug. Allerdings ist die Verfahrensdauer bei Ausnutzung dieses Instanzenzuges sehr lang: Bevor ein zivilrechtliches Urteil Rechtskraft erlangt, können bis zu 5 Jahren vergehen, bei strafrechtlichen Urteilen kann es sogar bis 6 Jahre dauern.

 

Im griechischen Parlament, welches am "Syntagma-Platz" liegt (Syntagma ist das griechische Wort für Verfassung), wurde uns die Gründung der Demokratie in Griechenland und der Erlass der ersten Verfassung durch König Otto nach dem Ende der Unabhängigkeitskriegen Anfang des 19. Jahrhunderts erklärt und durch Bilder veranschaulicht. Das Parlament ist ähnlich aufgebaut wie in Deutschland. Die einzige Besonderheit ist, dass Abgeordnete einer Partei, die einen Sitz im Parlament haben,  an jeder Sitzung teilnehmen müssen; tun sie das nicht, haben sie eine Geldstrafe zu entrichten.

 

Der Besuch des Gerichtskomplexes war für alle überraschend. Der Komplex besteht aus 16 Gebäuden, in denen unter anderem Zivilgerichte, Strafgerichte und auch die Staatsanwaltschaft untergebracht waren. Man hatte den Eindruck in einem kleinen umtriebigen Dorf oder auf einem Marktplatz zu sein. Es befanden sich sehr viele Leute dort, was u.a. daran liegt, dass z.B. Klagen persönlich eingereicht werden müssen; eine Zusendung per Post ist nicht möglich. Auch die Gerichtsverhandlungen waren nicht mit den uns bekannten vergleichbar. Es ging zu wie in einem Taubenschlag. Die Türen der Gerichtssäle standen offen, was bei den Griechen der Umsetzung des „Öffentlichkeitsprinzips“ dient. Sind die Türen geschlossen, muss eine Verhandlung wiederholt werden. 

 

Der Direktor der juristischen Fakultät der Universität von Athen brachte uns das Rechtssystem der Griechen näher, wobei wir unter anderem erfuhren, dass das griechische Rechtssystem dem deutschen sehr ähnelt auch in Griechenland das allseits bekannte Abstraktionsprinzip Anwendung findet. Bei der Rundführung konnten wir uns unter anderem einen Vorlesungssaal ansehen.

 

Eine kleine Gruppe besuchte eine Diskussion über die Lage Europas 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, an der unter anderem Claudia Roth und Peter Gauweiler teilnahmen, die vom Goethe Institut in Athen veranstaltet wurde.

 

Auch das Kulturelle kam nicht zu kurz. Ein Großteil der Gruppe ließ sich auf einer Bustour durch die Stadt fahren und die Sehenswürdigkeiten erklären und bestieg im Anschluss daran das wohl bekannteste Wahrzeichen Athens: die Akropolis. Weiter wurde das Olympiastadion, in dem 1896 die ersten olympischen Spiele der Neuzeit stattfanden, erkundet und das National-, das Kriegs- und das Akropolismuseum besucht.

 

Ob es in Griechenland allerdings einen Rechtspfleger gibt, konnte nicht abschließend geklärt  werden. Einmal heißt es, es gäbe keinen, ein anderes Mal, dass es ihn doch gibt und ein drittes Mal heißt es, dass es einen ähnlichen Beruf gäbe, der allerding nicht so viele Aufgabengebiete habe wie der Rechtspfleger in Deutschland.

 

Alles in allem war es eine aufschlussreiche Studienfahrt, die uns Griechenland und sein Rechtssystem näher gebracht hat und die Gelegenheit gegeben hat, sich untereinander besser kennen  zu lernen.