Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege und Justizverwaltung. Die Aufgaben, die den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern heute durch Gesetz zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist den Richtern vorbehalten.

Als selbstständiges Organ der Rechtspflege trifft der Rechtspfleger wesentliche Entscheidungen in Grundbuchsachen. Er nimmt außerdem fast alle Eintragungen in Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister vor. Er erteilt familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen und wird im nachlassgerichtlichen Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen und Nachlasssicherungen tätig.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger helfen Rechtsuchenden, indem sie z.B. ihr mündlich vorgetragenes Klagebegehren ordnen, auslegen und aufnehmen. In Zivil-, Familien- und Strafsachen setzen sie die zu erstattenden Kosten einschließlich der Rechtsanwaltsvergütung fest. Sie bearbeiten Insolvenzsachen, führen Zwangsversteigerungen durch und sind im Bereich der Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen tätig.

Im Bereich der Justizverwaltung arbeiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Geschäftsleitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft. Sie sind in Personalsachen, Bau-, Haushalts- und IT-Angelegenheiten tätig. Im Gerichtsmanagement kommen ihnen vermehrt Führungsaufgaben zu.

Ausbildung

Ausbildungsziel

Die Rechtspflegerausbildung soll zur Berufsfähigkeit und zur Berufsfertigkeit führen. Sie soll Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger heranbilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, selbstständig auf den ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgabengebieten der Rechtspflege mit sozialem und wirtschaftlichem Verständnis Lebenssachverhalte zu erfassen, zu klären und zu ordnen, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, sachgerechte Entscheidungen zu treffen und sie verständlich zu begründen. Auch in die Aufgaben der Justizverwaltung soll die Ausbildung einführen (§ 2 Abs. 1 RpflAO NRW).

Ausbildungsverlauf

Innerhalb des dreijährigen Vorbereitungsdienstes nimmt das Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 24 Monate ein, die fachpraktischen Studienzeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften beanspruchen 12 Monate. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:


1. August bis 31. Dezember (5 Monate): Fachwissenschaftliches Studium I (Teil 1)
Lehrveranstaltungen im Zivilrecht, Zivilprozessrecht und im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Nachlassrecht und Kostenrecht


1. Januar bis 28./29 Februar (2 Monate): Fachpraktische Ausbildung I
bei einem Amtsgericht: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Angelegenheiten der Rechtsantragstelle und der Beratungshilfe sowie Nachlasssachen;


1. März bis 31. Juli (5 Monate): Fachwissenschaftliches Studium I (Teil 2)
Lehrveranstaltungen im Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht und im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Familien- und Grundbuchrecht sowie Kostenrecht


1. August bis 28./29 Februar (7 Monate): Fachwissenschaftliches Studium II
Lehrveranstaltungen im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Grundbuch- und Handels- und Registerrecht sowie Straf- und Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht, Internationales Privatrecht


1. März bis 31. Dezember (10 Monate): Fachpraktische Ausbildung II
a) bei einem Amtsgericht (9 Monate): Familien- und Betreuungssachen, Registersachen, Grundbuchsachen, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie Insolvenzsachen und

b) bei einer Staatsanwaltschaft (1 Monat)


1. Januar bis 31. Juli (7 Monate): Fachwissenschaftliches Studium III

Lehrveranstaltungen in Kommunikation, im Öffentlichen Recht, Wirtschafts- und Bilanzkunde sowie wiederholende und vertiefende Lehrveranstaltungen im Zivil-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht sowie im Nachlass-, Kosten-, Familien-, Grundbuch-, Handels- und Registerrecht sowie im Straf- und Strafprozess-, Strafvollstreckungsrecht und Internationalen Privatrecht.

Bezüge

Von Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge für ein Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 9 gezahlt. Sie betragen zurzeit 1.355,68 EUR brutto und vermögenswirksamen Leistungen, ggf. Familienzuschlägen (Stand: 01.01.2021, vgl. www.lbv.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab)

Nach abgeschlossenem Studium wirst Du je nach Einsatzort und Tätigkeit in die Besoldungsgruppe A9 eingruppiert. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

Bewerbung

Die Einstellung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern erfolgt in der Regel zum 1. August jeden Jahres. Zum dreijährigen Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten erfüllt
  • und nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist.

Für das Duale Studium der Rechtspflege kannst Du Dich zwischen dem 1. Juni und 31. März eines jeden Jahres ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben.

Wir empfehlen Dir, Dich frühzeitig zu bewerben - am besten etwa ein Jahr vor Studienbeginn!

Noch Fragen?

Wende Dich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner:

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Carolin Meyer
Tel. +49 211 4971-511
E-Mail: gd.ausbildung@olg-duesseldorf.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ruth Rosenthal
Tel. +49 2381 272-4714
E-Mail: gd.ausbildung@olg-hamm.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
Internet: www.olg-hamm.nrw.de

Oberlandesgerichtsbezirk Köln
Ursula Bytomski
Tel. +49 221 7711-938
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Internet: www.olg-koeln.nrw.de

Und

Martina Wohlan
Tel. +49 221 7711-739
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E-Mail: ausbldung@olg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
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