Modullehrgang „Insolvenzrecht“ - 2024
für Rechtspfleger zum Nachweis der nach § 18 Abs. 4 RPflG erforderlichen Kenntnisse
Programmverantwortlicher: Prof. Dr. Matthias Becker
Zielgruppe
Der Modullehrgang „Insolvenzrecht“ wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, deren Wechsel in die Insolvenzabteilung unmittelbar bevorsteht bzw. deren Wechsel nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Ihnen sollen die nach § 18 Abs. 4 S. 2 RPflG erforderlichen Kenntnisse des Insolvenzrecht und Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens vermitteln.
Module und ihre Buchbarkeit
Angeboten werden zwei Module A und B. Im Modul A werden nach einer Einführung in das Insolvenzrecht und den Verfahrensablauf die Aufgaben des Insolvenzgerichts behandelt. Das Modul B behandelt das Rechnungswesen und besondere Rechtsgebiete, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind.
Die Module A und B sind jeweils getrennt buchbar. Interessenten, die mit den Aufgaben des Insolvenzgerichts vertraut sind, können nur das Modul B buchen. Umgekehrt können Interessenten, die erst noch eine Einführung in das Insolvenzrecht benötigen bzw. die mit den Aufgaben des Insolvenzgerichts nicht vertraut sind, auch nur das Modul A buchen.
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Modul B „Rechnungswesen und besondere Rechtsgebiete“
13.05.2024 bis 17.05.2024 - FHR NRW