Die Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des fachwissenschaftlichen Studiums unter Beachtung der Prüfungsanforderungen durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, der Ausgestaltung der fachpraktischen Studienzeiten sowie der fachlichen Entwicklung, der hochschuldidaktischen Erkenntnisse und der Anforderungen der beruflichen Praxis.

Sie dient zudem der Information aller an der Ausbildung Beteiligten.

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    die Studienordnung des Strafvollzugs
  • Ordner Studium I
    Studienpläne des ersten fachwissenschaftlichen Abschnittes
  • Ordner Studium II
    Studienpläne des zweiten fachwissenschaftlichen Abschnittes
  • Ordner Studium III
    Studienpläne des letzten fachwissenschaftlichen Abschnittes