Ausbildungsziel

Die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes soll zur Berufsfähigkeit und zur Berufsfertigkeit führen. Sie soll vielseitig verwendungsfähige Beamtinnen und Beamte heranbilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, selbstständig, mit sozialem und wirtschaftlichem Verständnis sowie mit organisatorischem und planerischem Geschick Aufgaben in der Vollzugsverwaltung, der Gefangenenbehandlung und sonstigen Bereichen zu erfüllen, die erforderlichen Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen sachgerecht zu treffen und verständlich zu begründen (§ 2 Abs. 1 VO ü. d. Ausbildung u. Prüfung gVVD NRW).

Ausbildungsgrundsätze

Die Ausbildung vermittelt zur Erreichung des in vorgenannten Ziels neben der beruflichen Grundbildung in dem jeweils erforderlichen Umfang wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden sowie berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten, auch soweit sie für den Umgang mit moderner Informationstechnik benötigt werden. Die Fähigkeiten zum problemorientierten und methodischen Denken und Handeln sind ebenso zu fördern wie die allgemeinen beruflichen Fähigkeiten, insbesondere zur Kommunikation und teamorientierten Zusammenarbeit, zur kritischen Überprüfung des eigenen Verhaltens sowie zum selbstständigen und wirtschaftlichen Handeln (§ 2 Abs. 2 VO ü. d. Ausbildung u. Prüfung gVVD NRW).

Die Beamtinnen und Beamten sind so auszubilden, dass sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates verpflichtet fühlen und ihren künftigen Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl auffassen. In der Ausbildung wird darauf hingewirkt, dass diese Einstellung sich auch in der Arbeitsweise, insbesondere im Umgang mit Gefangenen und Publikum, niederschlägt (§ 2 Abs. 3 VO ü. d. Ausbildung u. Prüfung gVVD NRW).

Studienverlauf und Studieninhalt

Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen im Studiengang Rechtspflege und Examen vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen

Innerhalb des dreijährigen Vorbereitungsdienstes nehmen das Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und die fachpraktischen Studienzeiten bei den Justizvollzugsanstalten jeweils 18 Monate ein. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1. August bis 31. August (1 Monat): Praktische Einführung

in einer Justizvollzugsanstalt

1. September bis 30. April (8 Monate): Fachwissenschaftliches Studium I

Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstreckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z.B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie

1. Mai bis 31. Dezember (8 Monate): Fachpraktische Ausbildung I

in einer Justizvollzugsanstalt

1. Januar bis 31. Juli (7 Monate): Fachwissenschaftliches Studium II

vertiefende Lehrveranstaltungen u. a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z.B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung), im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie

1. August bis 30. April (9 Monate): Fachpraktische Ausbildung II

in einer Justizvollzugsanstalt

1. Mai bis 31. Juli (3 Monate): Fachwissenschaftliches Studium III

Wiederholung und Vertiefung aller Fächer; Anfertigung der Prüfungsklausuren in der zweiten Julihälfte (mündliche Prüfung im Oktober)

Das Studium erfolgt in Studiengruppen in der Regel mit 20 bis 25 Studierenden. Es lehren die Professoren, Dozentinnen und Dozenten der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Diese vermitteln

Gründliche Kenntnisse

  • im Vollzugsrecht (Strafvollzug, Vollzug der Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug),
  • in der Vollzugsverwaltung (z.B. Strafvollstreckungsrecht, Arbeit und berufliche Bildung der Gefangenen, wirtschaftliche Versorgung),
  • in der Kriminologie,
  • im Haushaltsrecht,
  • im Beamten- und Tarifrecht
  • in der Betriebswirtschaftslehre;

Kenntnisse der Grundzüge

  • der Sozialwissenschaften (Psychologie und Soziologie),
  • des Strafrechts,
  • des Zivilrechts,
  • des Staats- und Verwaltungsrechts,
  • des Gerichtsverfassungsrechts und
  • des Sozialrechts.

Prüfung und Berufsaussichten

Die Ausbildung schließt mit der Prüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad "Diplom-Verwaltungswirtin (FH)" oder "Diplom-Verwaltungswirt (FH)". Mit bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht; die Chance auf eine Übernahme ist jedoch sehr hoch.