Herr Staatssekretär Krems betonte in seiner Ansprache die eigenständige Funktion des Rechtspflegers: Keinesfalls sei es so, dass die Rechtspfleger dem Richter zuarbeiten. Sie werden vielmehr in ihrer eigenen originären funktionellen Zuständigkeit tätig. Auch der Rechtspfleger nimmt die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung und sachlicher Unabhängigkeit wahr. Er appellierte an die jungen Kolleginnen und Kollegen sich dieser besonderen und herausgehobenen Verantwortung stets bewusst zu sein und ihre Entscheidungen aufgrund ihrer selbst gefundenen Überzeugungen nach Recht und Gesetz zu treffen.
An die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Strafvollzug gerichtet, hob Herr Staatssekretär Krems hervor, dass sie vielfach mit schwierigsten Menschen umgehen, die zuvor durch alle sozialen Netze gefallen seien. Sie arbeiteten mit daran, die Gefangenen bestmöglich auf eine Wiedereingliederung vorzubereiten und sorgten zugleich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger für optimal sichere Gefängnisse. Dieser doppelten Anforderung und dem vielfältigen Aufgabenspektrum ihres Berufs gerecht zu werden, erfordere neben hoher Sachkenntnis viel Kraft und Ausdauer. Er appellierte an sie als zukünftige Führungskräfte, sich intensiv auch für die Gesundheitsförderung der Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten einzusetzen und auch die eigene Gesundheit nicht zu vergessen.
Im Fachbereich Rechtspflege haben 4 Prüflinge mit der Spitzennote "sehr gut" abgeschlossen. Im Einzelnen lauten die Examensergebnisse 2012 wie folgt:
Studiengang Rechtspflege:
Sehr gut: 4 ( 2,70 %) >
Gut: 19 (12,84 %)
Vollbefriedigend: 52 (35,14 %)
Befriedigend: 46 (31,08 %)
Ausreichend: 17 (11,48 %)
Nicht bestanden: 10 ( 6,76 %)
Studiengang Strafvollzug:
Sehr gut: ---
Gut: 7 (25 %)
Vollbefriedigend: 7 (25 %)
Befriedigend: 12 (42,86 %)
Ausreichend: 2 ( 7,14 %)
Nicht bestanden: ---

