Michael Skirl, Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl, hat am 20. März 2013 in der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen aus seinem Buch "Wegsperren!? - Ein Gefängnisdirektor über Sinn und Unsinn der Sicherungsverwahrung" gelesen. Darin befasst er sich intensiv mit der Entwicklungsgeschichte der Sicherungsverwahrung und verwebt sie mit konkreten Fällen aus der vollzuglichen Praxis.
Dem interessierten Fachpublikum - u.a. knapp 80 Studierende des Studiengangs Strafvollzug der Fachhochschule für Rechtspflege sowie Lehrende und Gäste - stellte Herr Skirl sehr anschaulich dar, vor welch großen Anforderungen Gesetzgeber und Justizvollzugsanstalten nach dem "Tsunami aus Karlsruhe" standen und stehen: Mit Urteil vom 4. Mai 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht sämtliche Vorschriften zur Anordnung von Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, die Sicherungsverwahrung bis zum 31. Mai 2013 vollständig neu und verfassungskonform zu regeln. Umzusetzen sind die neuen Regelungen binnen gleicher Frist u.a. durch Justizvollzugsanstalten wie die in Werl.
Die Probleme, die sich daraus ergeben, dass die Sicherungsverwahrung keine Straf- sondern Präventivfunktion hat und daher in jeder Hinsicht einen deutlichem Abstand zum Strafvollzug halten muss, sind beeindruckend, angefangen bei den baulichen Anforderungen, über die Zahl der Bediensteten bis hin zu den intensiven psychotherapeutischen Maßnahmen, die den Insassen anzubieten sind.
Als Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl ist Leitender Regierungsdirektor Michael Skirl für 880 Gefangene zuständig, darunter gut 100, die zu lebenslanger Haft verurteilt sind, und schon heute für weitere 100, die zu Sicherungsverwahrung verurteilt sind.