Am Donnerstag, dem 09. April 2015, hat Herr Dr. Mario Bachmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Kriminologie an der Universität zu Köln, in der Aula der Fachhochschule einen Vortrag zum Thema "Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug" gehalten. Er stellte mit Hilfe von Zahlen und Fakten veröffentlichte Entscheidungen nach Zeiträumen, Verfahrensart (u.a. Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Normenkontrolle) und nach Bundesländern dar und führte den zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörern anschaulich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beginnend mit der grundlegenden Entscheidung zum Strafgefangenen-Beschluss aus dem Jahr 1972 bis zu aktuelleren Entscheidungen u.a. zur Haftraumunterbringung vor Augen.

Dr. Bachmann
Zuhörer in der Aula der FHR