29 Anwärterinnen und Anwärter aus acht Bundesländern haben am 4. Januar 2016 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst aufgenommen. Sie wurden vom Direktor der Fachhochschule, Dr. Benjamin Limbach, sowie dem Leiter des Amtsanwaltslehrgangs, Prof. Dr. Christoph Neukirchen, begrüßt.
Die Laufbahn der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwalts ist eine Sonderlaufbahn innerhalb des gehobenen Justizdienstes. In fast allen deutschen Bundesländern werden Amtsanwälte in der Strafrechtspflege eingesetzt. Nach den von den Landesjustizverwaltungen inhaltlich weitgehend übereinstimmend erlassenen Anordnungen über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft - OrgStA - werden den Amtsanwälten Strafsachen übertragen, in denen der Strafrichter (§ 25 GVG) entscheidet. In diesen Verfahren obliegt den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten die Leitung der Ermittlungsverfahren, in denen alle für und gegen einen Beschuldigten sprechende Umstände von Amts wegen zusammengetragen werden.
Nähere Informationen zum Berufsbild der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie zur Ausbildung finden auf diesen Seiten.
