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Am 21.01.2016 haben Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter des Studienabschnitts I der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen begleitet von ihren Studiengruppenleitern Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Kathstede und Herrn Richter Dr. Friedrich sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe besucht.

Die Studierenden wurden durch beide Bundesgerichte von Frau Richterin am Oberlandesgericht Slawik geführt, die zurzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet ist. Besonders eindrucksvoll war die Besichtigung des Sitzungssaals des Bundesverfassungsgerichts, der aufgrund seiner offenen Gestaltung dem Transparenzgedanken der Justiz Ausdruck verleiht und somit eine hohe symbolische Wirkung hat.

Daneben hatten die Studierenden Gelegenheit, an einer Sitzung des 3. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs teilzunehmen. Der verhandelte Rechtsstreit auf dem Gebiet der Notarhaftung warf im Kern Fragen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches auf. Die Studierenden waren - obwohl sie erst seit sechs Monaten an der Fachhochschule studieren - bereits gut in der Lage, der kontroversen juristischen Diskussion zu folgen.

Die Studiengruppen gewannen einen umfassenden Einblick in Architektur, Geschichte und Arbeit der beiden Bundesgerichte. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die spannenden Aufgaben, die der Rechtspfleger im Allgemeinen Register des Bundesverfassungsgerichts erledigt, gelegt.

Die gewonnenen Eindrücke verdeutlichten den Studierenden nachhaltig den hohen Verantwortungsgrad der Gerichte bei ihrer Entscheidungsfindung.

Ein besonderer Dank der Studierenden für die Organisation und Gestaltung des Tages gilt Frau Richterin am Oberlandesgericht Slawik sowie den Dozenten Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Kathstede und Herrn Richter Dr. Friedrich.