Der Leiter der Abteilung Justizvollzug des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, Herr Ministerialdirigent Herbert Schenkelberg, hat am Mittwoch, dem 30. November 2016, an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW einen Vortrag zum Thema "Kriminal- und gesellschaftspolitische Grundlagen des neuen StVollzG NRW" gehalten.

Er wurde durch den Direktor der Fachhochschule Dr. Benjamin Limbach vor Vollzugsbediensteten des Landes NRW im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung "Das neue StVollzG NRW" begrüßt. Die von Prof. Dr. Peter Münster geleitete und von Regierungsrat Michael Schäfersküpper mitgestaltete Tagung hatte das Ziel, zentrale Inhalte des neuen StVollzG NRW mit Vertretern der Vollzugspraxis zu erörtern. Knapp zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes wurde die Möglichkeit für einen breiten Erfahrungsaustausch gegeben. Hierzu ist es dem Fachbereich Strafvollzug erstmalig gelungen, in Kooperation mit dem Justizministerium eine Fortbildungsveranstaltung durchzuführen.

In seinem Vortrag zeigte Herr Schenkelberg die wesentlichen Linien und Schwerpunkte des neuen Gesetzes auf. Dieses habe den fortschrittlichen Ansatz eines auf die Resozialisierung des Täters zielenden Behandlungsvollzugs beibehalten und im Sinne eines "aktivierenden" Strafvollzuges weiter ausgeschärft. Neue Aspekte wie die opferorientierte oder familiensensible Vollzugsgestaltung seien hinzugekommen. Schenkelberg machte aber auch deutlich, dass aktuell eine stärkere Betonung des Sicherheitsgedankens geboten sei. So müsse etwa durch entsprechende Abfragen bei den Sicherheitsbehörden der Gefahr begegnet werden, dass sich Terroristen in den Gefängnissen radikalisieren. Auch sollen die Möglichkeiten der Identitätsfeststellung von Gefangenen erweitert werden. Entsprechende Änderungen des StVollzG NRW seien noch in dieser Legislaturperiode geplant.

Gruppenbild: Herr Dr. Limbach, Herr Schäfersküpper, Herr Schenkelberg, Herr Prof. Dr. Münster und Frau Nolte-Gehlen