Am 16. Februar 2017 fand an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel zum vierten Mal das Amtsanwaltssymposium statt. Herr Justizstaatssekretär Karl-Heinz Krems und Herr Direktor der Fachhochschule Dr. Benjamin Limbach konnten rund 120 Gäste begrüßen. Diese stammten weit überwiegend aus dem Bereich der Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft, unter ihnen der Hauptvorstand des Deutschen Amtsanwaltsvereins, der seine Jahrestagung erneut mit dem Amtsanwaltssymposium verbunden hatte, sowie 48 Anwärterinnen und Anwärter aus mehreren Bundesländern.
Der Vormittag stand unter dem Zeichen der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Herr Polizeipräsident Norbert Wesseler aus Düsseldorf schilderte eindrucksvoll die Herausforderungen, vor denen die Polizei steht, die durch das föderale System und auch die Vielzahl nordrhein-westfälischer Polizeibehörden noch verstärkt werden. Abschließend machte er deutlich, mit welchem personellen Aufwand die Bürgerinnen und Bürger im anstehenden Karneval sowie bei kommenden Großveranstaltungen geschützt werden sollen; wies aber zugleich auch darauf hin, dass es keine absolute Sicherheit geben könne. Anschließend erläuterte Herr Oberstaatsanwalt Oliver d'Avis von der Generalstaatsanwaltschaft Köln, wie die Staatsanwaltschaften den Herausforderungen einer effektiven Strafverfolgung in Fällen islamistischen Terrors begegnen. Die anwesenden Amtsanwaltsanwärterinnen und Anwärter rief er auf, wachsam auf Anzeichen, dass Verdächtige entsprechenden radikalen Gruppierungen angehören oder radikale Ansichten verfolgen, zu achten und in entsprechenden Fällen auch Straftaten ohne terroristischen Hintergrund konsequent zu verfolgen.
Nach einer kurzen Mittagspause widmeten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums dem Thema Häusliche Gewalt und der Hilfe für Opfer in Ermittlungsverfahren. Zunächst ging Herr Oberamtsanwalt Rainer Preuße von der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf die Möglichkeiten der Bekämpfung häuslicher Gewalt ein, verschwieg aber auch nicht die Grenzen, die einer Strafverfolgung gesetzt sind. Ohne die Mitwirkung des Opfers sei eine effektive Verfolgung dieser Kriminalität nicht möglich. Er schilderte außerdem die Bemühungen des Gesetzgebers Lücken im bestehenden Strafrecht zu schließen, um den Schutz der Opfer zu verbessern. Frau Sozialamtsrätin Astrid Kiel vom Ambulanten Sozialen Dienst in Köln erläuterte in ihrem Vortrag die Möglichkeiten für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, bereits im Ermittlungsverfahren die Belange der Opfer mithilfe der Einschaltung des Ambulanten Sozialen Dienstes in ihre Arbeit mit einzubeziehen. Anhand konkreter Fälle schilderte sie, dass von einer frühzeitigen Einschaltung der Gerichtshilfe mit dem Ziel der Einbindung der Opfer in das Strafverfahren sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Opfer profitieren können. Viele Opfer seien erst aufgrund der Bemühungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ambulanten Sozialen Dienstes bereit, in der Hauptverhandlung auszusagen.
Die unterschiedlichen Themen dieses Symposiums wurden in den Kaffeepausen, während des Mittagessens und noch nach der Veranstaltung ausführlich von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums diskutiert.
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen bildet seit vielen Jahren im Rahmen eines gemeinsamen Studiengangs die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte für 14 Bundesländer aus. Mit dem Amtsanwaltssymposium will sie die besondere Aufmerksamkeit auf den Berufsstand des Amtsanwalts lenken, seinen Angehörigen sowie allen Interessierten ein Forum bieten, um sich auszutauschen und die aktuellen Anwärterinnen und Anwärter in ihren neuen Berufskreis einführen.
Das nächste Amtsanwaltssymposium in Bad Münstereifel ist geplant für Donnerstag, den 21. Februar 2019.
Weitere Informationen zu der Amtsanwaltsausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen finden Sie hier auf diesen Seiten.
