Bei strahlendem Sonnenschein hat am 8. Mai 2018 eine Delegation des Oberlandesgerichts Wien die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel besucht. Frau Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Gabriele Fink-Hopf mit ihrem Personalreferenten Herrn Amtsdirektor Jürgen Kapfinger sowie Frau Amtsdirektorin Brigita Ehrentraud – Verwaltungsdirektorin des Justizbildungszentrums Schwechat - und Herr Amtsdirektor Walter Szöky – Diplomrechtspfleger in Firmenbuchsachen beim Handelsgericht Wien sowie Präsident der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs – haben die Fachhochschule kennen gelernt und sich einen Eindruck von den Studien- und Arbeitsbedingungen gerade im Vergleich zu österreichischen Ausbildungsverhältnissen verschafft.

Begrüßt wurden die Gäste von der stellvertretenden Direktorin der Fachhochschule Leitende Regierungsdirektorin Ulrike Cürten und dem Sprecher des Fachbereichs Rechtspflege Professor Dr. Kai Schulte-Bunert. An ein reges Gespräch, in dem sowohl die Fachhochschule als auch der Studiengang Rechtspflege erläutert wurden, schlossen sich ein Besuch einer Lehrveranstaltung im Fach Grundbuchrecht sowie im Fach Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht an. Nach dem Mittagessen hielten die Gäste einen Vortrag vor den Studierenden des Studiums I Rechtspflege zum Thema Ausbildung, Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers in Österreich. Hierbei wurde unter anderem darauf eingegangen, dass die Ausbildung und der Einsatz nicht universell erfolgen sondern nur in bestimmten Arbeitsgebieten (Sparten), entweder in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen oder Außerstreitsachen oder Grundbuchs- und Schiffsregistersachen oder Firmenbuchsachen. Eine dem § 9 RPflG entsprechende Bestimmung über die sachliche Unabhängigkeit fehlt im österreichischen Recht, wenngleich von der Weisungsbefugnis des Richters faktisch kein Gebrauch gemacht wird. Hervorgehoben wurde des Weiteren die Verankerung des österreichischen Rechtspflegers in Art. 87a I der österreichischen Bundesverfassung.

Der sehr interessante und informative Gedankenaustausch mit den österreichischen Gästen endete mit einer Stadtführung durch Bad Münstereifel und einem gemeinsamen Abendessen in einer typischen Eifelgaststätte.