Am 21. Februar 2019 fand an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel zum fünften Mal das Amtsanwaltssymposium statt. Der Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Dirk Wedel, und der Direktor der Fachhochschule, Herr Dr. Benjamin Limbach, konnten rund 150 Gäste begrüßen. Diese stammten weit überwiegend aus dem Bereich der Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft, unter ihnen der Hauptvorstand des Deutschen Amtsanwaltsvereins, der seine Jahrestagung erneut mit dem Amtsanwaltssymposium verbunden hatte, sowie 76 Anwärterinnen und Anwärter aus mehreren Bundesländern. Herr Staatssekretär Wedel betonte in seinem Grußwort die besondere Bedeutung der Tätigkeit der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, die leider in einem umgekehrten Verhältnis zum Bekanntheitsgrad dieses Berufsstandes stünde.
Der Vormittag stand unter dem Thema Beschleunigtes Verfahren. Frau Oberamtsanwältin Doris Osterhammel berichtete über die erfolgreichen Bemühungen der Staatsanwaltschaft Bonn in den letzten Jahren, in geeigneten Fällen verstärkt das besonders beschleunigte Verfahren zu wählen. Sie schilderte, in welchen Deliktsgruppen sich ihrer Erfahrung nach diese Verfahrensart bewährt habe und wie die Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden und den zuständigen Amtsgerichten funktioniere. In den Diskussionsbeiträgen kam zum Ausdruck, dass die Vorgehensweise in den Staatsanwaltschaften der Bundesländer noch recht unterschiedlich ist. Anschließend erläuterte Frau Ministerialrätin Dr. Ina Holznagel die Erfolge und Probleme der Projekte zur Förderung des beschleunigten Verfahrens in Nordrhein-Westfalen. Sie ging dabei auch auf die Probleme ein, die sich durch neue Vorschriften auf europäischer Ebene ergeben und den bundesdeutschen Gesetzgeber in Zugzwang setzen, um das mit beschleunigten Verfahren angestrebte Ziel einer effektiven Strafverfolgung nicht zu gefährden. Sie konnte den Zuschauern damit einen Einblick in den Stand aktueller gesetzgeberischer Vorhaben auf Bundesebene ermöglichen.
Nach einer kurzen Mittagspause widmeten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums dem Thema Raserkriminalität. Zunächst ging Herr Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann von der Amtsanwaltschaft Berlin auf die rechtlichen Aspekte der Raserkriminalität ein und widmete sich dabei insbesondere dem noch relativ neuen § 315d des Strafgesetzbuches. Er ließ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Amtsanwaltssymposiums an seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz in diesem Bereich der Kriminalität Teil haben, indem er auf mehrere konkrete Fälle einging und sehr lebhaft die wichtigsten Ermittlungsschritte erläuterte. Sein Vortrag wurde ergänzt durch den anschließenden Vortrag von Herrn Dr. Michael Weyde, seines Zeichens Ingenieur und Sachverständiger in vielen Raser-Fällen. Er schilderte die Möglichkeiten digitale Spuren zu sichern, nicht ohne die Schwierigkeiten der Kooperation mit den betroffenen Kraftfahrzeugfirmen zu verschweigen. Ebenso wie sein Vorredner erläuterte er die Möglichkeiten der Spurensicherung und deren Interpretation anhand einiger, zum Teil sehr aktueller Beispiele.
Die unterschiedlichen Themen dieses Symposiums wurden in den Kaffeepausen, während des Mittagessens und noch nach der Veranstaltung ausführlich von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums diskutiert.
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen bildet seit vielen Jahren im Rahmen eines gemeinsamen Studiengangs die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte für 14 Bundesländer aus. Mit dem Amtsanwaltssymposium will sie die besondere Aufmerksamkeit auf den Berufsstand des Amtsanwalts lenken, seinen Angehörigen sowie allen Interessierten ein Forum bieten, um sich auszutauschen und die aktuellen Anwärterinnen und Anwärter in ihren neuen Berufskreis einführen.
Weitere Informationen zu der Amtsanwaltsausbildung an der der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: http://www.fhr.nrw.de/aufgaben/lehre/amtsanwaelte/index.php