Nachdem sie am Vormittag in den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln ihre Ernennungsurkunden erhalten haben, sind 202 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter am 1. August 2019 von ihren zukünftigen Dozentinnen und Dozenten sowie von den Studierenden des Studiums II in ihrer neuen Heimat für die nächsten Monate begrüßt worden.
Die Studierenden werden in den nächsten drei Jahren im Wechsel zwischen Fachtheorie und Fachpraxis zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden. Mit Beginn dieses Studienjahres ist zudem die neue Studienreform in Kraft getreten, mit der das fachtheoretische Studium - aufgeteilt in 3 Abschnitte - von 21 auf 24 Monate verlängert worden ist. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums werden sie ihre Diplomurkunden im November 2022 erhalten.
Bei seiner Begrüßung der Studierenden hob der Direktor der Fachhochschule, Dr. Benjamin Limbach, die optimalen Studienbedingungen hervor, die sich den Studierenden in Bad Münstereifel bieten. Neben dem Status als Beamte auf Widerruf mit monatlichen Anwärterbezügen seien dies vor allem die Lernbedingungen. Hierzu zählten z. Bsp. die übersichtlichen Studiengruppen mit rund 22 Studierenden. Dies biete die Grundlage für ein anspruchsvolles Studienprogramm, das den vollen Einsatz der Studierenden erfordere.
Anschließend gratulierte die stellvertretende Sprecherin des Fachbereichs Rechtspflege, Frau Walter, den neuen Studierenden zu ihrer Berufswahl und erläuterte ihnen den Ablauf der ersten Studienwochen nach der neuen Studienreform. Frau Walter betonte, wie wichtig es sei, von Anfang an mitzuarbeiten sowie den Lernstoff regelmäßig zu wiederholen und sich frühzeitig auf die Prüfungen vorzubereiten. Es sei aber auch wichtig, zusammen im Studierendenkreis die gemeinsamen Monate an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen bei unterschiedlichen Freizeitaktivitäten zu genießen.
Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen stellt Studium, Berufsbild, Aufgaben und Berufsaussichten der „Diplom-Rechtspflegerin (FH)" und des „Diplom-Rechtspflegers (FH)" in der Broschüre „Mit Recht studieren - für Justiz und Vollzug" und in einem Podcast vor. Beides finden Sie unter dem folgenden Link: Startseite.