Sechs Millionen Menschen sind in Deutschland auf „Leichte Sprache“ angewiesen. Neben Menschen mit Lese- oder Schreibproblemen gehören hierzu vielfach auch Migranten. Diesen Personen zu helfen ist gesetzlich vorgeschrieben, z.B. in § 11 Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Für die Leichte Sprache gibt es ein umfassendes Regelwerk.
Die Justiz Nordrhein-Westfalens ist nunmehr bei diesem Thema bundesweit Vorreiter. Unter der Federführung der Fachhochschule für Rechtspflege wurde ein Internetauftritt in Leichter Sprache erstellt, der alle Fragen der Zielgruppe beantworten soll.
Dieser Auftritt wurde durch Herrn Minister der Justiz Peter Biesenbach zusammen mit den Projektbeteiligten in der Fachhochschule freigegeben. Er steht damit ab jetzt in allen 139 Amts- und 19 Landgerichten des Landes zur Verfügung. Dort werden nun Begriffe wie Beratungshilfe, Insolvenzverfahren und Rechtsantragstelle in Leichter Sprache erläutert. Es finden sich aber auch ganz praktische Hinweise, z.B. zur Eingangskontrolle an den Gerichten.
Beispiel: http://www.ag-hagen.nrw.de/beh_sprachen/beh_sprache_LS/index.php
Diese Inhalte haben die Studierenden der FHR zusammen mit ihrem Dozenten Justizrat Thomas Schmidt, der als Projektleiter Justiz-Online für die Websites der Gerichte und Behörden mitverantwortlich ist, aus der schweren in die Leichte Sprache übersetzt. Frau Dr. Ruth Reimann, Direktorin des AG Leverkusens und Herr Schmidt haben diese Inhalte juristisch geprüft.
Ob die Inhalte tatsächlich den Ansprüchen der Leichten Sprache genügen, wurde dann in einem gemeinsamen Workshop mit den Prüfern der Lebenshilfe Oberhausen begutachtet. Das Ergebnis konnte nun Herr Minister der Justiz Biesenbach landesweit für alle Amts- und Landgerichte freigeben.
Herr Minister Biesenbach zeigte sich von den neuen Inhalten begeistert und stellte fest, dass auch hier die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalens als Vorreiter voran geht. Ein solches Angebot sei bundesweit einzigartig und ein gutes Beispiel dafür, dass die Justiz auch die „Leichte Sprache“ könne.