Die Leitung der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat der Dozentinnen und Dozenten und der Personalrat des Ausbildungszentrums haben sich auf ein Personalentwicklungskonzept und Beurteilungsgrundsätze für die Dozentinnen und Dozenten geeinigt.

Das Personalentwicklungskonzept setzt verbindliche Standards, schafft Transparenz und ermöglicht den Dozentinnen und Dozenten, an ihrer Personalentwicklung aktiv mitzuwirken. Themenschwerpunkte sind die Personalauswahl, die Einarbeitung neuer Dozentinnen und Dozenten, die Personalförderung während der Tätigkeit an der Fachhochschule sowie die Rückkehr in die Praxis. Dabei werden in beiden Konzepten auch Fragen der beruflichen Entwicklung innerhalb der Fachhochschule - wie zum Beispiel die Versetzung an die Fachhochschule und der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2 -, der Einflussfaktoren für Beurteilungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf behandelt.

Das Personalentwicklungskonzept und die Beurteilungsgrundsätze finden Sie hier: