Nachdem sie am Vormittag in den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln ihre Ernennungsurkunden erhalten haben, sind 274 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter am 2. August 2021 in einer virtuellen Begrüßungsveranstaltung von dem Direktor der Fachhochschule sowie von ihren Studiengruppenleiterinnen und Studiengruppenleitern herzlichst begrüßt worden.

Die Studierenden werden in den nächsten drei Jahren im Wechsel zwischen Fachtheorie und Fachpraxis zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden. Es ist der dritte Jahrgang, der nach der neu in Kraft getretenen Studienreform, mit der das fachtheoretische Studium - aufgeteilt in 3 Abschnitte - von 21 auf 24 Monate verlängert worden ist, ausgebildet wird. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums werden die jetzigen Studienanfänger/-innen ihre Diplomurkunden im November 2024 in Bad Münstereifel erhalten.

Aufgrund der Überflutungen vom 14./15. Juli 2021 wurde die Infrastruktur in der Region stark beschädigt. Auch die Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind betroffen. Trotz all dieser Umstände ließ sich der Dienstbetrieb an der FHR - Dank der Tatkraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort und aufgrund der Unterstützung der Oberlandesgerichte und vieler anderer in der Justiz – aufrechterhalten. Der Studienbetrieb kann aufgrund der aktuellen Einschränkungen zunächst nicht vor Ort in der Präsenz, sondern in der digitalen Lehre in kleinen Lehrgruppen starten.

Bei seiner Begrüßung der Studierenden hob der Direktor der Fachhochschule, Dr. Alexander Meyer, auch in diesem Zusammenhang zum einen die umfangreichen Erfahrungen und die hohe Expertise der Professoren- und Dozentenschaft bei der Verwendung der seit Monaten eingesetzten digitalen Lehrmittel (Webinare, Lernplattform usw.) sowie zum anderen den besonderen Status der Studierenden als Beamte auf Widerruf mit monatlichen Anwärterbezügen hervor. Besonders wichtig sei es für alle Studierenden, von Anfang an mitzuarbeiten, den Lernstoff regelmäßig zu wiederholen und sich frühzeitig auf die Prüfungen vorzubereiten. Sich im Zuge dessen auch in kleinen Gruppen - in Präsenz oder zumindest digital - zu treffen und auch hier den Lernstoff nach- und vorzubereiten, sei besonders zu empfehlen.

Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen stellt Studium, Berufsbild, Aufgaben und Berufsaussichten der „Diplom-Rechtspflegerin (FH)" und des „Diplom-Rechtspflegers (FH)" in der Broschüre „Mit Recht studieren - für Justiz und Vollzug" und in einem Podcast vor. Beides finden Sie unter dem folgenden Link: Startseite.