Die Anzahl der bei Gerichten anhängigen Verfahren, die einen Auslandsbezug aufweisen, ist beträchtlich. Dabei müssen Gerichtsbedienstete häufig EU-Verordnungen anwenden. Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Studie über den Ausbildungsbedarf des Gerichtspersonals zum EU-Recht in der EU“ und ihrer Anhänge.

Inhalt der Studie – Allgemeines 

Die Europäische Kommission hat eine Studie über den Schulungsbedarf von nicht richterlichen Gerichtsbediensteten zum EU-Recht in der EU vorgelegt. Diese wurde durch das EJTN (European Judicial Training Network) und das EIPA (European Institute of Public Administration) vorbereitet. Dabei wurden die Institutionen durch ein Team unterstützt, das unter anderem aus neun Experten*innen und 39 Berichterstatter*innen aus den 27 Ländern bestand. Aus Deutschland hat als Experte Herr RiAG a.w.a.R. Nikolai Zacharias mitgewirkt, Berichterstatter waren für Deutschland Frau Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn vom Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und Prof. Dr. Markus Lamberz von der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.

Die Studie hat mit Vorbereitung und Durchführung knapp zwei Jahre gedauert. Die Ergebnisse der Studie und die Annexe stehen nunmehr als Download zur Verfügung. Sie umfassen 118 bzw. 929 Seiten. Die detaillierten Einzelergebnisse von Deutschland finden sich im Annex ab Seite 229 auf über 50 Seiten.

Ablauf der Studie

Zunächst wurde ermittelt, welche nicht richterliche Gerichtsbedienstete es in den 27 europäischen Staaten gibt und welche davon überhaupt in Frage kommen. Dabei wurde die Richterschaft ausgeklammert, da dieser Berufszweig bereits früher erfasst wurde und über das EJTN Fortbildungsangebote erhält. Die Aufgaben der Gerichtsbediensteten wurden unabhängig vom Status analysiert und es wurde herausgearbeitet, in welchem Umfang EU-Recht bereits im Rahmen der Ausbildung vermittelt wird, welches EU-Recht in der Praxis angewendet werden muss und in welchem Umfang und zu welchen Themen Fortbildungen bereits auf nationaler Ebene und für welche Gerichtsbedienstete angeboten werden. Schlussendlich wurden mit Blick auf die Zukunft Empfehlungen ausgesprochen.

Ausblick/Ergebnisse

Die vorhandenen Angebote wurden überwiegend als nicht ausreichend eingestuft. Einführungskurse im EU-Recht sollen vermehrt über die bestehenden Netzwerke angeboten und gefördert werden, wobei die Zugänglichkeit in jeglicher Hinsicht gewährt werden sollte (im Hinblick auf die Art und Weise, aber auch auf die Sprache). Des Weiteren sprach sich die Europäische Kommission für eine Förderung des Austauschs des Gerichtspersonals innerhalb der EU aus. Die bestehenden Anbieter von Schulungen sollten europaweit vernetzt werden.

Am Ende wird festgehalten, dass in Zukunft überprüft werden sollte, ob und wie die Entwicklung bzgl. der Fortbildung im EU-Recht voranschreitet.

Das könnte Sie auch interessieren:

____________________________________________________________________________________________

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: Prof. Dr. Lamberz, FHR NRW (markus.lamberz@fhr.nrw.de)