Am 27. Oktober 2021 ist auf Einladung des Direktors der FHR NRW Dr. Alexander Meyer der Senat der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu seiner 150. Sitzung zusammen getreten. In seiner „Jubiläumssitzung“ befasste sich der Senat - wie sollte es in Zeiten steigender Studierendenzahlen anders sein - im Schwerpunkt mit der Bestellung einer Vielzahl neuer, dringend benötigter Dozentinnen und Dozenten. Im Anschluss an die Sitzung bestand bei einem kleinen („corana-konformen“) Umtrunk Gelegenheit, gemeinsam auf die Sitzungen der vergangenen Jahre zurück zu blicken.

Zum Hintergrund: Der Senat der Fachhochschule übt seit Gründung der Fachhochschule für Rechtspflege NRW im Jahr 1976 seine gesetzlichen, für den Betrieb und die Fortentwicklung der justizeigenen Hochschule maßgeblichen Aufgaben nach § 10 FHGöD NRW aus. Er ist mit 10 Professoren und Dozenten/-innen (darunter die Gleichstellungsbeauftragte), 2 Mitarbeiterinnen, 6 Studierenden, dem Direktor der Fachhochschule sowie 5 weiteren Mitgliedern, die eine beratende Funktion haben, besetzt.