Am 01.09.2020 haben an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel 42 Anwärterinnen und Anwärter das Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) aufgenommen. Anders als ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen im Fachbereich Rechtspflege stammen sie nicht nur aus Nordrhein-Westfalen, sondern in diesem Jahr auch aus weiteren neun Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen).

Die Studierenden sind bereits am 01.08.2021 in ihrem jeweiligen Bundesland zu Beamtenanwärterinnen bzw. -anwärtern ernannt worden und haben im ersten Ausbildungsmonat in einer Justizvollzugsanstalt eine praktische Einführung erhalten. Nach erfolgreichem Abschluss eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes, der aus 18 Monaten Studium an der Fachhochschule und 18 Monaten fachpraktischer Studienzeit in verschiedenen Justizvollzugsanstalten besteht, werden die jungen Beamtinnen und Beamten als Führungskräfte im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten tätig sein. Sie werden dort - im Wesentlichen selbstständig und eigenverantwortlich - die Verwaltungsdienststellen leiten.

Unter Beachtung der in Coronazeiten geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen wurden die Studierenden durch den Direktor der Fachhochschule, Herrn Dr. Meyer, den Sprecher des Fachbereichs Strafvollzug, Herrn Prof. Dr. Münster, die Studiengruppenleiter/-innen und durch weitere Dozent/-innen herzlich begrüßt und in den Ablauf des Studiums I eingeführt. Nach der coronabedingten Überführung des Präsenzunterrichts in die digitale Lehre der vergangen Monate und nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021, von der Bad Münstereifel schwer getroffen wurde, hat die Fachhochschule für Rechtspflege NRW alles daran gesetzt, dass zum fachtheoretischen Ausbildungsbeginn im Fachbereich Strafvollzug die Studierenden im September 2021 vor Ort begrüßt werden und das Studium in Präsenz aufnehmen konnten. Denn das Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) bedeutet für die Fachhochschule nicht nur „etwas mit juristischen Texten“ zu machen – sondern gerade und vor allem auch „etwas mit Menschen“.

Im vergangenen Jahr hatte die Fachhochschule für Rechtspflege, um Forschung und Lehre bestmöglich aufrecht zu erhalten, unter enormen Kraftanstrengungen und in kürzester Zeit Arbeitsabläufe neuorganisiert und die Lehre hauptsächlich im digitalen Lehrbetrieb durchgeführt. Seitdem wird stetig an der Weiterentwicklung der digitalen Lehre gearbeitet und geforscht, um auch zukünftigen Herausforderungen bestmöglich begegnen zu können.

Nähere Informationen zum Berufsbild Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) finden Sie im Internetauftritt der Justiz unter: Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d).