Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer Lehrtätigkeit im Fachbereich Rechtspflege:

Welche Fächer werde ich im Fachbereich Rechtspflege lehren?

Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte lehren insbesondere in den Fächern:

  • Allgemeines Bürgerliches Recht (Allgemeiner Teil des BGB, Schuldrecht und Sachenrecht)
  • Familienrecht
  • Nachlassrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Straf- und Strafprozessrecht

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger lehren überwiegend in den Fächern:

  • Grundbuchrecht
  • Kostenrecht
  • Nachlassrecht
  • Handels- und Registerrecht
  • Insolvenzrecht
  • Vollstreckungsrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht

Im ersten Studienjahr umfasst die Lehrtätigkeit in der Regel zwei bis drei Fächer, wobei soweit möglich auf persönliche Vorerfahrungen und Wünsche Rücksicht genommen wird.

In welchem Umfang und zu welchen Zeiten finden die Lehrveranstaltungen statt?

Das Lehrdeputat beträgt nach § 2 Abs. 4 S. 2 der LVV FHöD pro Studienjahr 703 Lehrveranstaltungsstunden, wobei eine Lehrveranstaltungsstunde 45 Minuten umfasst. Die Lehrveranstaltungen finden am Vormittag (8:10 Uhr bis 13:30 Uhr) in Kleingruppen (bis zu 25 Studierende) statt. Die Nachmittage sowie regelmäßig ein lehrfreier Tag die Woche stehen für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen sowie für die Korrektur von Klausuren zur Verfügung. Auch eine Dozententätigkeit in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Lehrtätigkeit mitbringen?

Voraussetzungen für eine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule sind:

  • Freude an der Vermittlung juristischer Fachkenntnisse und an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen
  • Bereitschaft, für einige Jahre (bis maximal sieben) im Abordnungsverhältnis an der Fachhochschule in Essen oder Bad Münstereifel tätig zu sein
  • Lehrerfahrung ist von Vorteil, wird aber nicht vorausgesetzt

Was erwartet mich an der Fachhochschule?

Das erwartet Dozentinnen und Dozenten an der Fachhochschule:

  • Bereitstellung von Lehrmaterialien und Unterstützung von erfahrenen Fachleiterinnen und Fachleitern
  • Schulungen zum Medieneinsatz und zur Gestaltung der Lehrveranstaltungen
  • Moderne IT-Ausstattung (u.a. iPad Pro)
  • Bei Bedarf Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit am Lehrort
  • Eine Lehrzulage in Höhe von derzeit monatlich 93,- Euro
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen Trennungsentschädigung nach der TEVO

Wann und wie kann ich mich für eine Lehrtätigkeit bewerben?

Neue Dozentinnen und Dozenten beginnen ihre Lehrtätigkeit in der Regel zu Beginn des jeweiligen Studienjahres Anfang August. Die entsprechenden Stellen werden im Bedarfsfall im Justizministerialblatt ausgeschrieben und auf der Homepage der Fachhochschule in der Rubrik  Stellenausschreibungen veröffentlicht.

Die Bewerbung erfolgt dann auf dem Dienstweg.

Wie kann ich weitere Informationen über die Fachhochschule für Rechtspflege und einen persönlichen Eindruck von der Tätigkeit als Dozentin/Dozent bekommen?

Näheres zum Ablauf des Studiums, zu den Studienfächern und zur Fachhochschule für Rechtspflege NRW findet sich auf der Homepage www.fhr.nrw.de. Bei  weiteren Fragen zu einer Tätigkeit an der Fachhochschule können sich Interessentinnen und Interessenten jederzeit gerne unter Mitteilung ihrer Telefonnummer an Frau Walter (elfriede.walter@fhr.nrw.de) wenden, die weitere Einzelheiten erläutern kann. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, sich durch Besuch einer Lehrveranstaltung unverbindlich einen persönlichen Eindruck von der Arbeit als Dozentin bzw. Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege zu verschaffen.