Das Lehrpersonal an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst und damit auch an der Fachhochschule für Rechtspflege setzt sich im Wesentlichen aus Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten zusammen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 FHGöD). Die an der Fachhochschule tätigen Dozentinnen und Dozenten üben ihre Tätigkeit zu einem großen Teil nicht im Rahmen einer Planstelle, sondern im Abordnungsverhältnis aus, d.h., ihnen wird das Amt einer Dozentin/eines Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle vorübergehend übertragen (vgl. § 24 Abs. 1 LBG).

Wenn Sie sich für eine Lehrtätigkeit als Dozentin/Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege interessieren, finden Sie hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nähere Informationen:

Dozentin/Dozent an der Fachhochschule

Gezeigt wird ein Dozent in einer Unterrichtssituation. Er zeigt etwas auf der elektronischen Tafel, die in einem Lehrsaal hängt.

Lehrtätigkeit im Fachbereich Rechtspflege

Sie sind Richterin/Richter, Rechtspflegerin/Rechtspfleger oder Staatsanwältin/Staatsanwalt, dann informieren Sie sich hier über eine Lehrtätigkeit im Fachbereich Rechtspflege
Es wird eine Dozentin vor der Studiengruppe in einer Lehrsituation gezeigt.

Lehrtätigkeit im Fachbereich Strafvollzug

Sie sind Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt, Betriebswirtin/Betriebswirt, Psychologin/Psychologe oder Jurist/Juristin an einer Justizvollzugsanstalt, dann informieren Sie sich hier über eine Tätigkeit im Fachbereich Strafvollzug