Das Lehrpersonal an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst und damit auch an der Fachhochschule für Rechtspflege setzt sich im Wesentlichen aus Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten zusammen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 FHGöD). Die an der Fachhochschule tätigen Dozentinnen und Dozenten üben ihre Tätigkeit zu einem großen Teil nicht im Rahmen einer Planstelle, sondern im Abordnungsverhältnis aus, d.h., ihnen wird das Amt einer Dozentin/eines Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle vorübergehend übertragen (vgl. § 24 Abs. 1 LBG).
Wenn Sie sich für eine Lehrtätigkeit als Dozentin/Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege interessieren, finden Sie hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nähere Informationen: