Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer Lehrtätigkeit im Fachbereich Strafvollzug:

Welche Fächer werde ich im Fachbereich Strafvollzug lehren?

Verwaltungswirtinnen  / Verwaltungswirte / Betriebswirtinnen / Betriebswirte lehren insbesondere in den Fächern:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Haushaltsrecht
  • Personalverwaltung
  • Vollzugsverwaltung

Psychologinnen/Psychologen lehren insbesondere in den Fächern:

  • Psychologie und Klinische Psychologie
  • Kriminologie
  • Organisation und Kommunikation
  • Vollzugsplanung und forensische Prognose

Juristinnen/Juristen lehren insbesondere in den Fächern:

  • Vollzugsrecht
  • Staats- und Verwaltungsrecht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Zivilrecht

Näheres zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studienfächer können Sie bei Interesse der Studienordnung und den Studienplänen entnehmen. Diese können Sie hier abrufen: https://www.fhr.nrw.de/aufgaben/lehre/strafvollzug/Studienordnung/index.php.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Lehrtätigkeit mitbringen?

Voraussetzungen für eine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule sind:

  • Freude an der Vermittlung spezifischer Fachkenntnisse und an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen
  • Bereitschaft, für einige Jahre (bis maximal sieben) im Abordnungsverhältnis an der Fachhochschule in Bad Münstereifel tätig zu sein
  • Lehrerfahrung ist von Vorteil, wird aber nicht vorausgesetzt

Was erwartet mich an der Fachhochschule?

Das erwartet Dozentinnen und Dozenten an der Fachhochschule:

  • Bereitstellung von Lehrmaterialien und Unterstützung von erfahrenen Professoren, Dozentinnen und Dozenten
  • Schulungen zum Medieneinsatz und zur Gestaltung der Lehrveranstaltungen
  • Moderne IT-Ausstattung (u.a. iPad Pro)
  • Bei Bedarf Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit am Lehrort
  • Eine Lehrzulage in Höhe von derzeit monatlich 93,- Euro
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen Trennungsentschädigung nach der TEVO

Wann und wie kann ich mich für eine Lehrtätigkeit bewerben?

Neue Dozentinnen und Dozenten beginnen ihre Lehrtätigkeit in der Regel zu Beginn des jeweiligen Studienjahres Anfang August. Die entsprechenden Stellen werden im Bedarfsfall im Justizministerialblatt ausgeschrieben und auf der Homepage der Fachhochschule in der Rubrik  Stellenausschreibungen veröffentlicht.

Die Bewerbung erfolgt dann auf dem Dienstweg.

Wie kann ich weitere Informationen über die Fachhochschule für Rechtspflege und einen persönlichen Eindruck von der Tätigkeit als Dozentin/Dozent bekommen?

Näheres zum Ablauf des Studiums, zu den Studienfächern und zur Fachhochschule für Rechtspflege NRW findet sich auf der Homepage www.fhr.nrw.de. Bei weiteren Fragen zu einer Tätigkeit an der Fachhochschule können sich Interessentinnen und Interessenten jederzeit gerne unter Mitteilung ihrer Telefonnummer an Herrn Prof. Dr. Roentgen (frederik.roentgen@fhr.nrw.de) wenden, der weitere Einzelheiten erläutern kann. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, sich durch Besuch einer Lehrveranstaltung unverbindlich einen persönlichen Eindruck von der Arbeit als Dozentin bzw. Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege zu verschaffen.