36 Anwärterinnen und Anwärter aus neun Bundesländern haben am 2. Januar 2020 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst aufgenommen. Sie wurden von der ständigen Vertreterin des Direktors der Fachhochschule, Ulrike Cürten, sowie Professor Dr. Knut Jacobi begrüßt.


Die Anwärterinnen und Anwärter aus Baden-Württemberg (2), Berlin (5), Hamburg (2), Hessen (3), Mecklenburg-Vorpommern (1), Nordrhein-Westfalen (14), Rheinland-Pfalz (4) und Sachsen (3) und Schleswig-Holstein (2) werden in den nächsten vier Monaten in Bad Münstereifel den ersten Teil ihres fachwissenschaftlichen Studiums absolvieren. Sodann werden sie neun Monate lang bei Amts- und Staatsanwaltschaften ihrer Heimatländer fachpraktisch ausgebildet, bevor sie im Februar 2021 zum Abschluss ihrer fachwissenschaftlichen Ausbildung für zwei Monate nach Bad Münstereifel zurückkehren. Im Sommer 2021 werden sie vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt in Düsseldorf die Amtsanwaltsprüfung ablegen.


Die Laufbahn der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwalts ist eine Sonderlaufbahn innerhalb der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Justizdienst). In fast allen deutschen Bundesländern werden Amtsanwälte in der Strafrechtspflege eingesetzt. Nach den von den Landesjustizverwaltungen inhaltlich weitgehend übereinstimmend erlassenen Anordnungen über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft - OrgStA - werden den Amtsanwälten Strafsachen übertragen, in denen der Strafrichter (§ 25 GVG) entscheidet. In diesen Verfahren obliegt den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten die Leitung der Ermittlungsverfahren, in denen alle für und gegen einen Beschuldigten sprechende Umstände von Amts wegen zusammengetragen werden.


Nähere Informationen zum Berufsbild der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie zur Ausbildung finden auf diesen Seiten.