Besondere Belastung

Sie müssen aus einem Grund Geld zahlen.

Andere müssen das nicht.

Jetzt haben Sie weniger Geld für andere Dinge.

Eine besondere Belastung ist zum Beispiel:

Ein Familien-Mitglied hat eine Behinderung.

Sie müssen mehr Geld bezahlen als andere

Wegen der Behinderung.

Besondere Belastung kann auch sein:

  • Schwangerschaft
  • Pflege von Kindern
  • Krankheit

Konten-Klärungs-Antrag

Sie haben gearbeitet.

Deswegen haben Sie Geld bezahlt.

Das Geld ist für Ihre Rente.

Die Rente ist auf dem Renten-Konto.

Vielleicht macht die Renten-Versicherung einen Fehler.

Dann stimmt Ihr Renten-Konto nicht.

Damit Ihr Renten-Konto richtig ist,

müssen Sie einen Konten-Klärungs-Antrag stellen.

Dazu ist der Konten-Klärungs-Antrag.

Kredit-Rate

Sie haben bei jemandem einen Kredit aufgenommen.

Das bedeutet:

Jemand hat Ihnen Geld gegeben.

Das Geld müssen Sie zurückzahlen.

Sie müssen dieser Person in bestimmten Abständen,

Zum Beispiel jeden Monat,

Eine bestimmte Menge Geld zahlen.

Diese Menge Geld ist die Kredit-Rate.

Renten-Versicherungs-Träger

Sie gehen arbeiten.

Dafür bekommen Sie Geld.

Irgendwann müssen Sie nicht mehr arbeiten.

Sie brauchen trotzdem Geld.

Dann bekommen Sie Geld ohne Arbeit.

Das Geld ist Ihre Rente.

Geld gibt Ihnen die Renten-Versicherung.

In Deutschland gibt es viele Renten-Versicherungen.

Eine hilft Ihnen.

Das ist Ihr Renten-Versicherungs-Träger.

Sie wissen nicht,

Wer Ihr Renten-Versicherungs-Träger ist?

Rufen Sie diese Nummer an:

0 8 0 0 1 0 0 0 4 8 0 0

Sie brauchen

  • Namen,
  • Geburts-Datum,
  • Sozial-Versicherungs-Nummer

Rest-Schuld

Sie müssen jemandem Geld bezahlen.

Das gesamte Geld

Das Sie bezahlen müssen

Ist die volle Schuld.

Wenn Sie einen Teil bezahlt haben,

Dann ist der übrige Teil die Rest-Schuld.

Versorgungs-Ausgleich

Sie heiraten.

Einer verdient mehr Geld,

darum zahlt er mehr an die Renten-Versicherung.

Sie trennen sich.

Geld in der Renten-Kasse gehört beiden gleich.

Das Geld wird vom Gericht gerecht verteilt.

Das ist der Versorgungs-Ausgleich.